Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 16.07.2004 - 9 Sa 1306/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 37 Abs. 4 BetrVG
Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Begriffes der Rechnungslegung im Sinne der Vorschrift des § 254 Zivilprozessordnung (ZPO); Bestehen eines Auskunftsrechtes außerhalb der gesetzlich oder vertraglich besonders geregelten Rechnungslegung; Vergleichbarkeit von Arbeitnehmern mit einem ...
- LAG Düsseldorf
§ 37 Abs. 4 BetrVG
Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 4
Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 25.06.2003 - 3 Ca 585/03
- LAG Düsseldorf, 16.07.2004 - 9 Sa 1306/03
- BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04
Papierfundstellen
- DB 2005, 400
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 75/91
Schutz der freigestellten Betriebsratsmitglieder - Verbot der Benachteiligung von …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2004 - 9 Sa 1306/03
Die Vergleichbarkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Wahl ähnliche Tätigkeiten wie das Betriebsratsmitglied ausgeübt und dafür in ähnlicher Weise wie das Betriebsratsmitglied selbst fachlich und persönlich qualifiziert war (BAG, Urteil vom 11.12.1991, NZA 1993, Seite 909 f.). - BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 538/88
Entgeltsicherung bei Betriebsratsmitglied
Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.07.2004 - 9 Sa 1306/03
Daraus ist zu folgern, dass Beförderungen auf eine Beförderungsstelle nur dann betriebsüblich sind, wenn nach den betrieblichen Gepflogenheiten das Betriebsratsmitglied zur Beförderung angestanden hätte oder wenn wenigstens die Mehrheit der vergleichbaren Arbeitnehmer des Betriebs einen derartigen Aufstieg erreicht (BAG…, Urteil vom 15.01.1992, a. a.O.; BAG, Urteil vom 07.06.1989 - 7 AZR 538/88 -, zitiert nach Juris).
- BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04
Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung
Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2004 - 9 Sa 1306/03 - aufgehoben:. - ArbG Berlin, 12.08.2015 - 28 Ca 18725/14
Entgelt- und Beschäftigungsschutz - Betriebsratsmitglied - Benachteiligung - …
zum Begriff und Problem Martin Wolmerath, Anm. LAG Düsseldorf [16.7.2004 - 9 Sa 1306/03] jurisPR-ArbR 51/2004 Anm. 3 [D.]: "Nicht selten kommt es vor, dass sich Betriebsratsmitglieder hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung benachteiligt fühlen.Das Betriebsratsamt, so scheint es, komme insoweit einem Karriereknick gleich".S. zum Begriff und Problem Martin Wolmerath, Anm. LAG Düsseldorf [16.7.2004 - 9 Sa 1306/03] jurisPR-ArbR 51/2004 Anm. 3 [D.]: "Nicht selten kommt es vor, dass sich Betriebsratsmitglieder hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung benachteiligt fühlen.
161) S. zum Begriff und Problem Martin Wolmerath, Anm. LAG Düsseldorf [16.7.2004 - 9 Sa 1306/03] jurisPR-ArbR 51/2004 Anm. 3 [D.]: "Nicht selten kommt es vor, dass sich Betriebsratsmitglieder hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung benachteiligt fühlen.
- LAG München, 22.12.2005 - 4 Sa 736/05
Gehaltsanpassung bei Betriebsratsmitgliedern
Die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzungen obliegt dem betreffenden Betriebsratsmitglied (…vgl. näher BAG, U. v. 19.01.2005, aaO; U. v. 15.01.1992, AP Nr. 84 zu § 37 BetrVG 1972 - II. 1. der Gründe - U. v. 13.11.1987, AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972; U. v. 21.04.1983, AP Nr. 43 zu § 37 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.; LAG Düsseldorf, Teil-U. v. 16.07.2004, LAGE Nr. 3 zu § 37 BetrVG 2001 = DB 2005, S. 400 (LS);… siehe auch LAG Köln, U. v. 21.08.2002, LAGReport 2003, S. 218 f;… vgl. auch GK-BetrVG-Weber, Bd. I, 8. Aufl. 2005, § 37 Rz. 112 f). - LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08
Tarifliche Eingruppierung eines Personalratsmitgliedes unter fiktiver …
Der Geschehensablauf muss vielmehr derart typisch sein, dass aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten grundsätzlich, das heißt wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle, mit der Höhergruppierung gerechnet werden kann (…BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO; BAG 15.1.1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; LAG München 22.12.2005 - 4 Sa 736/05; LAG Düsseldorf 16.7.2004 - 9 Sa 1306/03 - LAGE BetrVG 2001 § 37 Nr. 3 = DB 2005, 400).